Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.10.2021

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   BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20   

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https://dejure.org/2021,23315
BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20 (https://dejure.org/2021,23315)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2021 - 1 StR 314/20 (https://dejure.org/2021,23315)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2021 - 1 StR 314/20 (https://dejure.org/2021,23315)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB; § 266a Abs. 1 StGB; § 78a Satz 1 StGB
    Unterbrechung der Verjährung (Unterbrechungswirkung eines Durchsuchungsbeschlusses für mehrere Einzeltaten); Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Verjährungsbeginn)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 Abs 1 S 1 StGB, § 78 Abs 3 Nr 4 StGB, § 78 Abs 4 StGB, § 78a S 1 StGB, § 78a S 2 StGB
    Strafverurteilung wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Beginn und Unterbrechung der Verfolgungsverjährung

  • IWW

    § 357 Satz 1 StPO, § ... 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG, § 206a Abs. 1 StPO, § 78 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4, § 78a Satz 1, 2, § 78c Abs. 1 StGB, § 266a Abs. 1 StGB, § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB IV, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 Satz 1 StGB, § 264 Abs. 1 StPO, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Variante 2 StGB, § 266a Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 154 StPO, § 154a StPO, § 271 Abs. 1 StGB, § 415 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Verjährungsfrist mit dem Verstreichenlassen des Fälligkeitszeitpunktes für das Entrichten der Sozialversicherungsbeiträge; Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beginn der Verjährungsfrist mit dem Verstreichenlassen des Fälligkeitszeitpunktes für das Entrichten der Sozialversicherungsbeiträge; Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 312
  • StV 2021, 714 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    Auszug aus BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20
    Für die Bestimmung des Verfolgungswillens der Strafverfolgungsorgane ist maßgeblich, was mit der jeweiligen richterlichen Handlung bezweckt wird (BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99 Rn. 26, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 4 Durchsuchung 1).

    (aa) Grundsätzlich bezieht sich die Unterbrechungswirkung auf alle verfahrensgegenständlichen Taten (§ 264 Abs. 1 StPO), sofern nicht der Verfolgungswille der Strafverfolgungsorgane erkennbar auf eine oder mehrere Taten beschränkt ist (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2018 - 1 StR 71/18 Rn. 7 und vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99 Rn. 26, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 4 Durchsuchung 1; Urteil vom 10. November 2016 - 4 StR 86/16 Rn. 20; je mwN).

  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 58/19

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Verjährungsbeginn: Beendigung der Tat mit

    Auszug aus BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20
    (a) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 1. September 2020 - 1 StR 58/19), die nach Verkündung des angefochtenen Urteils ergangen ist, beginnt bei Taten gemäß § 266a Abs. 1 StGB die Verjährungsfrist mit dem Verstreichenlassen des Fälligkeitszeitpunktes für das Entrichten der Sozialversicherungsbeiträge.
  • BGH, 29.01.2015 - 1 StR 587/14

    Untreue (hier: Anwalt, der Fremdgelder auf sein Geschäftskonto leitet; Abgrenzung

    Auszug aus BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20
    Insbesondere in Wirtschaftsstrafverfahren, die durch eine Tatserie geprägt sind, kann es zur durch einen Durchsuchungsbeschluss herbeigeführten Unterbrechungswirkung bezüglich mehrerer verfolgter prozessualer Taten ausreichen, wenn in einem frühen Ermittlungsstadium der Tatverdacht, dessen Einzelheiten die Ermittlungen noch klären müssen, weiter gefasst ist, die Einzeltaten aber unter zusammenfassenden kennzeichnenden Merkmalen bestimmbar sind (BGH, Urteil vom 22. August 2006 - 1 StR 547/05, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 4 Durchsuchung 2 Rn. 25; Beschluss vom 29. Januar 2015 - 1 StR 587/14 Rn. 9).
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    Auszug aus BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20
    Die Urteilsaufhebung ist auf den Mitangeklagten M., der keine Revision eingelegt hat, nach § 357 Satz 1 StPO zu erstrecken (zur Verjährung vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 29.09.2010 - XII ZR 41/09

    Zivilprozess: Klärung der Existenz einer Prozesspartei

    Auszug aus BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20
    Dem Vorwurf der mittelbaren Falschbeurkundung (§ 271 Abs. 1 StGB) könnte entgegenstehen, dass weder die Beweiskraft des Handelsregisters (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 128/16, BGHR StGB § 271 Abs. 1 Öffentlicher Glaube 5, 6 Rn. 5 f.) noch der notariellen Urkunde vom 25. April 2013 sich auf die Tatsache erstrecken könnte, dass die - tatsächlich nicht existente - H. nicht vor dem Notar erschienen war, sondern unter diesem Aliasnamen die Angeklagte Br. Der Umfang der Beweiskraft einer notariellen Urkunde ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. September 2010 - XII ZR 41/09 Rn. 11, 18 sowie im Beschluss vom 6. August 2004 - 2 StR 241/04, BGHR StGB § 348 Abs. 1 Notar 6 offengeblieben; einer Erstreckung der Beweiskraft des § 415 Abs. 1 ZPO auf die Personenidentität könnte der Beschluss vom 21. August 2018 - 3 StR 205/18, BGHR StGB § 271 Abs. 1 Öffentlicher Glaube 8 Rn. 5, 15 entgegenstehen.
  • BGH, 10.11.2016 - 4 StR 86/16

    Betrug; Bankrott; Verjährung (Beginn, verjährungsunterbrechende

    Auszug aus BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20
    (aa) Grundsätzlich bezieht sich die Unterbrechungswirkung auf alle verfahrensgegenständlichen Taten (§ 264 Abs. 1 StPO), sofern nicht der Verfolgungswille der Strafverfolgungsorgane erkennbar auf eine oder mehrere Taten beschränkt ist (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2018 - 1 StR 71/18 Rn. 7 und vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99 Rn. 26, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 4 Durchsuchung 1; Urteil vom 10. November 2016 - 4 StR 86/16 Rn. 20; je mwN).
  • BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05

    Abrechnungsbetrug durch Ärzte (Kick-Back-Zahlungen; Irrtum bei massenhaftem

    Auszug aus BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20
    Insbesondere in Wirtschaftsstrafverfahren, die durch eine Tatserie geprägt sind, kann es zur durch einen Durchsuchungsbeschluss herbeigeführten Unterbrechungswirkung bezüglich mehrerer verfolgter prozessualer Taten ausreichen, wenn in einem frühen Ermittlungsstadium der Tatverdacht, dessen Einzelheiten die Ermittlungen noch klären müssen, weiter gefasst ist, die Einzeltaten aber unter zusammenfassenden kennzeichnenden Merkmalen bestimmbar sind (BGH, Urteil vom 22. August 2006 - 1 StR 547/05, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 4 Durchsuchung 2 Rn. 25; Beschluss vom 29. Januar 2015 - 1 StR 587/14 Rn. 9).
  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 205/18

    Prüfung der möglichen Verneinung eines besonders schweren Falles des Betruges

    Auszug aus BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20
    Dem Vorwurf der mittelbaren Falschbeurkundung (§ 271 Abs. 1 StGB) könnte entgegenstehen, dass weder die Beweiskraft des Handelsregisters (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 128/16, BGHR StGB § 271 Abs. 1 Öffentlicher Glaube 5, 6 Rn. 5 f.) noch der notariellen Urkunde vom 25. April 2013 sich auf die Tatsache erstrecken könnte, dass die - tatsächlich nicht existente - H. nicht vor dem Notar erschienen war, sondern unter diesem Aliasnamen die Angeklagte Br. Der Umfang der Beweiskraft einer notariellen Urkunde ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. September 2010 - XII ZR 41/09 Rn. 11, 18 sowie im Beschluss vom 6. August 2004 - 2 StR 241/04, BGHR StGB § 348 Abs. 1 Notar 6 offengeblieben; einer Erstreckung der Beweiskraft des § 415 Abs. 1 ZPO auf die Personenidentität könnte der Beschluss vom 21. August 2018 - 3 StR 205/18, BGHR StGB § 271 Abs. 1 Öffentlicher Glaube 8 Rn. 5, 15 entgegenstehen.
  • BGH, 06.08.2004 - 2 StR 241/04

    Falschbeurkundung im Amt (rechtserhebliche Tatsache; Feststellung der Identität

    Auszug aus BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20
    Dem Vorwurf der mittelbaren Falschbeurkundung (§ 271 Abs. 1 StGB) könnte entgegenstehen, dass weder die Beweiskraft des Handelsregisters (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 128/16, BGHR StGB § 271 Abs. 1 Öffentlicher Glaube 5, 6 Rn. 5 f.) noch der notariellen Urkunde vom 25. April 2013 sich auf die Tatsache erstrecken könnte, dass die - tatsächlich nicht existente - H. nicht vor dem Notar erschienen war, sondern unter diesem Aliasnamen die Angeklagte Br. Der Umfang der Beweiskraft einer notariellen Urkunde ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. September 2010 - XII ZR 41/09 Rn. 11, 18 sowie im Beschluss vom 6. August 2004 - 2 StR 241/04, BGHR StGB § 348 Abs. 1 Notar 6 offengeblieben; einer Erstreckung der Beweiskraft des § 415 Abs. 1 ZPO auf die Personenidentität könnte der Beschluss vom 21. August 2018 - 3 StR 205/18, BGHR StGB § 271 Abs. 1 Öffentlicher Glaube 8 Rn. 5, 15 entgegenstehen.
  • BGH, 14.06.2016 - 3 StR 128/16

    Mittelbare Falschbeurkundung bei Eintragung einer Kapitalerhöhung

    Auszug aus BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20
    Dem Vorwurf der mittelbaren Falschbeurkundung (§ 271 Abs. 1 StGB) könnte entgegenstehen, dass weder die Beweiskraft des Handelsregisters (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 128/16, BGHR StGB § 271 Abs. 1 Öffentlicher Glaube 5, 6 Rn. 5 f.) noch der notariellen Urkunde vom 25. April 2013 sich auf die Tatsache erstrecken könnte, dass die - tatsächlich nicht existente - H. nicht vor dem Notar erschienen war, sondern unter diesem Aliasnamen die Angeklagte Br. Der Umfang der Beweiskraft einer notariellen Urkunde ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. September 2010 - XII ZR 41/09 Rn. 11, 18 sowie im Beschluss vom 6. August 2004 - 2 StR 241/04, BGHR StGB § 348 Abs. 1 Notar 6 offengeblieben; einer Erstreckung der Beweiskraft des § 415 Abs. 1 ZPO auf die Personenidentität könnte der Beschluss vom 21. August 2018 - 3 StR 205/18, BGHR StGB § 271 Abs. 1 Öffentlicher Glaube 8 Rn. 5, 15 entgegenstehen.
  • BGH, 26.06.2018 - 1 StR 71/18

    Unterbrechung der Verjährung durch eine richterlicher Beschlagnahme- oder

  • BGH, 08.09.2020 - 4 StR 75/20

    Verjährungsfrist (Verjährungsbeginn beim Betrug); Unterbrechung der Verjährung

  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 281/22

    Einziehung (Abgrenzung von Tatertrag und Tatobjekt: rechtsgutbezogene Wertung;

    Zum Zeitpunkt seines Erlasses gingen die Ermittlungsbehörden nur von einem singulären Betrugsfall zu Lasten des Anzeigeerstatters T. aus; die Tatserie war noch nicht erkannt, sodass sich der Verfolgungswille noch nicht auf eine solche richten konnte (vgl. dazu und zum in einem solchen Fall großzügigeren Maßstab: BGH, Urteil vom 22. August 2006 - 1 StR 547/05, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 4 Durchsuchung 2 Rn. 25; Beschlüsse vom 7. Juni 2021 - 1 StR 314/20 Rn. 12 und vom 29. Januar 2015 - 1 StR 587/14 Rn. 9).
  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 151/21

    Strafverfolgungsverjährung (Verjährungsbeginn: Betrug; Unterbrechung: Ermittlung

    Für die Bestimmung des Verfolgungswillens ist der Zweck der (richterlichen) Untersuchungsmaßnahme maßgeblich (BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99, NStZ 2000, 427; BGH, Urteil vom 22. August 2006 - 1 StR 547/05, NStZ 2007, 213, 215; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2021 - 1 StR 314/20, NStZ-RR 2021, 312, 313).

    Dementsprechend genügt es für die Darstellung der Verdachtslage, dass die Taten unter zusammenfassend kennzeichnenden Merkmalen bestimmbar sind, falls die Maßnahme wegen einer Vielzahl von Taten im prozessualen Sinne erfolgt, deren Einzelheiten die Ermittlungen noch klären müssen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2000 - 3 StR 94/00, aaO; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2021 - 1 StR 314/20, NStZ-RR 2021, 312 mwN).

  • BGH, 12.01.2022 - 1 StR 436/21

    Umsatzsteuerhinterziehung (keine steuerbaren Umsätze durch den Handel mit

    cc) Soweit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. November 2006 - 5 StR 324/06 (insbesondere Rn. 7, 9) eine abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegen haben sollte (vgl. § 301 StPO), teilt der allein für Steuerstrafsachen nunmehr zuständige 1. Strafsenat diese Ansicht nicht (vgl. auch den Beschluss des Senats vom 7. Juni 2021 - 1 StR 314/20 Rn. 6 f., 19 f. zu einem abweichenden Sachverhalt, in welchem die Hauptangeklagte nicht nur mit Abdeckrechnungen handelte, sondern auch für die Übernahme von Lohnbuchhaltungstätigkeiten, mithin für steuerpflichtige sonstige Leistungen, Entgelte vereinnahmte (§ 3 Abs. 9 UStG)).
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.12.2021 - 12 KLs 504 Js 196/15

    Wahldeutige Verurteilung zu Beihilfe oder Begünstigung bei unklarer Tatbeendigung

    Da die Kammer den Übergabezeitpunkt der Abdeckrechnungen nicht feststellen konnte, kann sie auch nicht beurteilen, ob die unter B.II.3.b geschilderten Taten des JI im Zeitpunkt der Übergabezeit bereits beendet waren (eine Feststellung, die für die Annahme einer Beihilfe an sich nötig wäre, vgl. BGH, Beschluss vom 23.01.2019 - 1 StR 450/18; vom 07.06.2021 - 1 StR 314/20).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.10.2021 - 1 StR 314/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,43998
BGH, 05.10.2021 - 1 StR 314/20 (https://dejure.org/2021,43998)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2021 - 1 StR 314/20 (https://dejure.org/2021,43998)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2021 - 1 StR 314/20 (https://dejure.org/2021,43998)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.03.2019 - 3 StR 430/17

    Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses (Tod des

    Auszug aus BGH, 05.10.2021 - 1 StR 314/20
    Das gegen den Angeklagten M. ergangene Urteil ist damit gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2019 - 3 StR 430/17 Rn. 1 mwN).
  • BGH, 14.02.2024 - 4 StR 147/23

    Einstellung eines strafrechtlichen Verfahrens wegen des inzwischen eingetretenen

    Das gegen den Angeklagten ergangene Urteil ist damit gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2021 - 1 StR 314/20, juris Rn. 1; Beschluss vom 6. März 2019 - 3 StR 430/17, juris Rn. 1).
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